Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Klinikum Stadt Soest verpflichtet sich auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Lieferketten auf menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu prüfen. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Den Verhaltenskodex vom Klinikum Stadt Soest zur Anerkennung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten finden Sie hier. Ein Team ist im Sinne des LkSG für das Thema Menschenrechtsbeauftragung am Klinikum Stadt Soest benannt und zuständig für die Bearbeitung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder deren Pflichtverletzungen.

Menschenrechtliche Risiken sind zum Beispiel:

  • Sklaverei oder Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Ungleichbehandlung und Diskriminierung
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit (Mitgliedschaft in Gewerkschaften)
  • Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes bei Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, keine Einhaltung der national geltenden Mindestlohnregelungen, Schwarzarbeit
  • Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs mit Beeinträchtigung des LebensraumsUmweltbezogene Risiken sind zum Beispiel:
    • schädliche Verwendung von Quecksilber
    • Nutzung von Chemikalien gem. Art. 3 Abs. 1 Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Stoffe
    • nicht umweltgerechte Ein- und Ausfuhr, Handhabe, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von (gefährlichen) Abfällen (POPs-Übereinkommen, Basler-Übereinkommen)

Sie möchten auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen?
Der Menschenrechtsbeauftrage ist unter menschenrechtsbeauftragter@klinikumstadtsoest.de erreichbar.

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