Verhaltenskodex

Regeln und Grundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Mitarbeiter.

Präambel

Das Klinikum ist geprägt von einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmensführung, die sich in unserer Unternehmenskultur widerspiegelt und unser Handeln im Haus bestimmt. Nur so kann das Vertrauen sichergestellt werden, dass unser Unternehmen ethisch und rechtlich korrekt handelt und wir als verlässlicher und integerer Partner im Gesundheitswesen von Patienten, Partnern und der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Dieser Verhaltenskodex umfasst die wesentlichen Regeln und Grundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gibt unsere bindenden Wertvorstellungen wider.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist angehalten, das eigene Verhalten anhand der Maßstäbe dieses Verhaltenskodex zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese Maßstäbe stets eingehalten werden.

1. Geltungsbereich

Unser Verhaltenskodex umfasst die unumgänglichen Vorschriften und Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums und seiner Tochtergesellschaften gelten und die bedingungslos einzuhalten sind. Für Führungskräfte und auch die Unternehmensleitung sowie den Aufsichtsrat gilt dies in gleichem Maße.
Unser Verhaltenskodex dient dazu, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Grundsätze und unabdingbaren ethischen und rechtlichen Anforderungen, denen sie während ihrer Tätigkeit entsprechen müssen, bewusst zu machen und ihnen im betrieblichen Alltag eine Orientierung zu geben.
Festlegungen durch Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, internen Richtlinien wie Verfahrensanweisungen, Sicherheits- und Qualitätsvorschriften bleiben unangetastet.

2. Allgemeine Grundsätze

Geltende gesetzliche und behördliche Regelungen sowie sämtliche interne Vorschriften müssen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beachtet werden. Unternehmungen, die erkennbar darauf abzielen, gesetzliche, behördliche oder interne Richtlinien zu umgehen, sind verboten. Persönliche Integrität und Verlässlichkeit setzen wir von allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voraus. Gesetzliche und behördliche Verstöße können mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und strafrechtliche Sanktionen bestraft werden.
Fehlende Kenntnis kann als Entschuldigung für Fehlverhalten nicht akzeptiert werden und schützt nicht vor Sanktionen. Dies gilt ebenso für interne Richtlinien, vorausgesetzt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war es möglich, hiervon in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen zu können. Unser Verhaltenskodex dient unter anderem dazu, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrem Arbeitsalltag Entscheidungen einen verlässlichen und damit schützenden Rahmen zu geben.

3. Verbot von Diskriminierung

Toleranz und Wertschätzung im täglichen Miteinander gehören zu den Grundüberzeugungen der Unternehmenskultur. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Wir akzeptieren keine Form von Diskriminierung, Belästigungen, Nötigungen, Gewalt, Beleidigungen oder deren Androhung.

4. Qualität und Sicherheit von Dienstleistungen

Qualität und Sicherheit bilden die Grundlage unseres betrieblichen Handelns. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mitverantwortlich, dass diese Grundsätze im eigenen Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Im besonderen Maße gilt dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums bei dem Umgang mit Patienten. Gesetze und interne Richtlinien zur Sicherheit und Qualität sind konsequent zu beachten.

5. Wettbewerb

Das Klinikum ist dem Grundsatz verpflichtet, die Beteiligung am Wettbewerb ausschließlich mit ethisch und rechtlich einwandfreien Mitteln zu verfolgen.
Wir dulden keine Geschäfte, die mit unlauteren Mitteln getätigt werden. Das Klinikum hält sich uneingeschränkt an das Kartellgesetz und Wettbewerbsregeln. Der integere Ruf des Klinikums wird durch das Auftreten jedes Einzelnen geprägt und darf nicht durch rechtswidriges oder rechtlich zweifelhaftes Verhalten in Gefahr gebracht werden. Wir dulden keine unlauteren Geschäfte. Unser Unternehmen achtet Gesetze sowie Richtlinien gewissenhaft und beteiligt sich am Wettbewerb mit rechtmäßigen und fairen Mitteln.

6. Umgang mit Patienten, Kunden, Geschäftspartnern und Amtsträgern

Wir erwarten ein faires, angemessenes und professionelles Auftreten gegenüber Patienten, Kunden und Geschäftspartnern, ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen Gründen. Berater und Vermittler werden von uns anhand ihrer Leistungen angemessen vergütet. Gegenüber Dritten dürfen keine unzulässigen Vorteile angenommen werden. Im Umgang mit staatlichen Stellen oder Behörden ist darauf zu achten, dass diesen keine Zahlungen oder sonstige Vorteile angeboten werden, um eine Handlung zu beeinflussen. Beamte, Politiker und andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen keine Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.

7. Medizinische Leistungen

Unsere medizinischen Leistungen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal erbracht werden. Die medizinischen Standards inklusive Hygienestandards sind stringent einzuhalten. Die gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften sind bei der Abrechnung und Vergütung der Leistungen einzuhalten. Eine korrekte Verbuchung und Abrechnung mit unseren Belegärzten, Honorar- und Konsiliarärzten setzen wir voraus. In gleichem Maße gilt dies für die Beachtung der Regelungen mit Leistungen im prä- und poststationären Bereich. Leistungen aufgrund von persönlichen KV-Ermächtigungen dürfen nur von autorisierten Ärzten geleistet werden. Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten zur Förderung einer umfassenden Patientenversorgung werden grundsätzlich für sinnvoll und sachgerecht erachtet, sofern sie zulässig sind und den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und internen Vorschriften entsprechen. Regional unterschiedliche Handhabung der Aufsichtsorgane, Abrechnungsstellen und Krankenkassen müssen beachtet werden.

8. Vorteile / Geschenke sowie Bewirtungen / Einladungen

Geschenke können unter Umständen die professionelle Unabhängigkeit der Beteiligten in Frage stellen. Daher dürfen Vorteile oder Geschenke nur angenommen werden, sofern sie von geringem Wert sind und keine Gegenleistung erwartet wird. Es gilt eine Wertgrenze von EUR 5,00 je Geschenk.
Bewirtungen oder Einladungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum geschäftlichen Zweck stehen. Dies gilt gleichermaßen für Bewirtungen als auch für die Annahme von Einladungen. Unangemessene Maßnahmen können als unzulässige Anreize zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen ausgelegt werden. Branchenübliche Bewirtungen oder die Annahme von Einladungen im Rahmen geschäftlicher Besprechungen sind akzeptabel.

9. Spenden / Sponsoring

Alle Spenden und Sponsoringmaßnahmen erfolgen unter gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen.
Das Klinikum leistet keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an politische Organisationen, Parteien, einzelne Politiker oder andere Einrichtungen. Das Klinikum tätigt nur Spenden im Rahmen seiner Gemeinnützigkeit.

10. Vermeidung von Konflikten zwischen privaten und geschäftlichen Interessen

Das Klinikum erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern absolute Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten. Unvermeidbare persönliche Interessenskonflikte sind Vorgesetzten offen zu legen.
Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen für das Unternehmen haben ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten zu erfolgen.

11. Datenschutz

Es ist untersagt, personenbezogene und vertrauliche Daten unbefugt zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, Patient und Geschäftspartner ist vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts zu schützen. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogene Daten dürfen nur unter strikter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen erfolgen, soweit dies für einen genau definierten Zweck zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden. .

12. Vertraulichkeit / Umgang mit Betriebsgeheimnissen

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, die Unternehmensleitung sowie der Aufsichtsrat sind zur Verschwiegenheit bei sämtlichen vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über Patienten, Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Unternehmensleitung sowie dem Aufsichtsrat und Geschäftspartner verpflichtet.
Vertraulich sind sämtliche Informationen, von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen. Vertrauliche Informationen sind vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen. Auch im internen Umgang ist darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, die Unternehmensleitung sowie der Aufsichtsrat haben verantwortungsvoll mit Betriebsgeheimnissen umzugehen und dürfen diese nicht dazu verwenden, sich oder anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

13. Firmeneigentum

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Firmeneigentum verantwortlich umzugehen und vor Verlust, Beschädigung sowie Diebstahl zu schützen. Zu unseren Vermögenswerten zählen nicht nur Sachwerte, sondern auch immaterielle Güter (geistiges Eigentum einschließlich Softwareprodukte), Informationen sowie die Ideen und das Wissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für den Schutz dieser Unternehmenswerte verantwortlich. Die Unternehmenswerte dürfen ausschließlich für die zulässigen Unternehmenszwecke, keinesfalls für rechtswidrige oder persönliche Zwecke, benutzt werden. Bei der Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen (z. B. Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologie) sind die hierfür bestehenden spezifischen Vorschriften und Betriebsvereinbarungen zu achten. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist nur zulässig, soweit die genannten Richtlinien und Regelungen dies erlauben.

14. Finanzberichte

Die Anforderungen der Korrektheit und Transparenz erfordern, dass alle Dokumentationen, Abrechnungen und Datenerfassungen vollständig, ordnungsgemäß und korrekt sein müssen, dass die betreffenden Daten fristgerecht erstellt werden sowie den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und die Rechnungslegung sowie die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Klinikums.

15. Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Namen des Klinikums

Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und offizielle Stellungnahmen im Namen des Klinikums erfolgen nur durch die Unternehmensleitung oder die dazu ausdrücklich Beauftragten oder durch ihre Funktion autorisierten Personen.
Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht eigenständig im Namen des Klinikums Fragen beantworten oder Informationen herausgeben.

16. Schonung von Ressourcen / Schutz der Umwelt

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich und ist dazu angehalten, die Natur als Lebensgrundlage zu schützen und sorgsam mit den Ressourcen umzugehen.
Das Klinikum bekennt sich zu seiner Verantwortung für den Umweltschutz sowie die Nachhaltigkeit von unternehmerischen Entscheidungen und hat deshalb auch die Umwelt-AG gebildet. Daraus resultiert für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verpflichtung, bei ihrem Handeln und ihren Entscheidungen die Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen und Belastungen für die Umwelt, so gering wie möglich zu halten.

17. Regeln zur Einhaltung des Verhaltenskodex im Geschäftsalltag

Die Regeln des Verhaltenskodex können die große Vielfalt des betrieblichen Handelns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums nicht abschließend regeln.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich daher folgende Fragen zum eigenen Verhalten im Geschäftsalltag immer wieder stellen:

  • Ist die Entscheidung und die daraus abgeleitete Handlung rechtlich und ethisch einwandfrei?
  • Unterliegt das Verhalten den Grundsätzen und internen Richtlinien des Klinikums?
  • Ist das Handeln unabhängig von persönlichen Vorteilen, die in Abweichung zum Unternehmensinteresse stehen?
  • Wie wird das Handeln in der Öffentlichkeit bewertet?
  • Können die Auswirkungen des Handelns dem Ruf des Klinikums schaden?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Verantwortung, dass sie sich selbst und auch dem Klinikum schaden, wenn sie nicht gesetzeskonform handeln oder interne Richtlinien nicht einhalten. Auch kurzfristige wirtschaftliche Erfolge rechtfertigen nicht das Widersetzen gegen langfristige Grundsätze des Unternehmens.

18. Hinweisgebersystem

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung der im Verhaltenskodex festgesetzten Regeln verantwortlich. Unsere Führungskräfte haben den Auftrag, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Inhalt des Verhaltenskodex vertraut sind und die geltenden Regeln beachtet werden. Durch ihr Verhalten sind die Führungskräfte ein Vorbild und stehen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen bei der Anwendung der Regeln zur Verfügung. Zusätzlich steht ein externer Jurist als Ombudsmann für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Compliance und dem Verhaltenskodex zur Verfügung.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einem Verstoß gegen Vorschriften oder die Regeln des Verhaltenskodex Kenntnis erhält, ist die jeweilige Führungskraft oder der externe Jurist als Ombudsmann unmittelbar zu informieren. Die eingehenden Hinweise werden streng vertraulich bearbeitet. Die Sicherstellung der Vertraulichkeit erfolgt durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen. Der Ombudsmann ist darüber hinaus zur Wahrung der Anonymität der Person des Hinweisgebers ausnahmslos verpflichtet.
Das Interesse des potentiellen Verletzers am Schutz seines Persönlichkeitsrechtes wird gewahrt.
Die Informationen sollen es dem Klinikum ermöglichen, im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Patienten und Geschäftspartner, auf eventuelle Missstände rechtzeitig zu reagieren und diese abzustellen. Durch solche Hinweise können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu beitragen, dass das Klinikum auch zukünftig als integerer und vertrauenswürdiger Partner in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

19. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Klinikum wendet sich insbesondere gegen unangemessene, unfreie, unwürdige, unsichere und ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse. Aus unserer Tätigkeit oder durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen soll sich keine Belastung für die natürlichen Lebensgrundlagen ergeben. Wir bekennen uns zu einem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Wir verfolgen ein hohes Umweltschutzniveau zur Verbesserung der Umweltqualität mit dem übergeordneten Ziel des Ressourcen- und Klimaschutzes. Das Klinikum Stadt Soest sieht sich in der besonderen Verantwortung, auf eine Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in seinem eigenen Geschäftsbereich und entlang seiner Lieferketten hinzuwirken. Wir sind davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner die Ziele und Werte dieser Grundsatzerklärung teilen und sie in ihrem Beschäftigungsverhältnis oder in der Vertragsbeziehung zum Klinikum Stadt Soest leben.
Das Klinikum Stadt Soest verfügt über ein angemessenes und internes Beschwerdeverfahren sowie über ein Hinweisgebersystem, welche Mitarbeitern, Patienten, Geschäftspartner und Dritten ermöglichen, auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hinzuweisen. Hinweisen werden in jedem Einzelfall unverzüglich und sorgfältig nachgegangen.
Das Klinikum Stadt Soest wählt seine unmittelbaren Geschäftspartner mit größtmöglicher Sorgfalt aus und erwartet von ihnen, dass sie sich ebenfalls zur Achtung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bekennen, sich zur Etablierung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungen an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Verstöße gegen diese Pflichten werden nicht toleriert und konsequent verfolgt.

20. Ansprechpartner

Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit den Regeln dieses Verhaltenskodex stehen sämtliche Führungskräfte des Klinikums zur Verfügung.

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