Besuchsregeln Corona
Besuchsregeln Corona

Das neue Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schreibt eine Testpflicht für alle Besucher in Krankenhäusern vor.

Jeder Patient darf pro Tag in der Zeit von 11 bis 17.30 Uhr für eine halbe Stunde einen Besucher empfangen. Vor dem Besuch ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.

 

Zur Online-Terminbuchung

Jeder Besucher muss einen negativen Schnelltest vorweisen. Dies gilt auch für bereits geimpfte und genesene Personen. Der Coronatest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig.

Das Klinikum bietet in seinem Testzentrum im Foyer täglich von 11 bis 17 Uhr kostenlose Schnelltests an. Eine Anmeldung ist für die Testung nicht erforderlich.

 

Stationär behandelte Kinder und Jugendliche dürfen weiterhin während ihres gesamten Aufenthaltes im Klinikum von einer Person begleitet werden. Auch bei Geburten ist die Begleitung außerhalb der oben genannten Besuchszeiten durch eine Person erlaubt. In Absprache mit dem behandelnden Arzt sind zudem Ausnahmen bei Besuchen von schwerstkranken Patienten möglich.
Besucher müssen während ihres gesamten Aufenthalts im Klinikum eine FFP2-Maske tragen. Bei Bedarf wird ihnen diese Maske am Empfang zur Verfügung gestellt.

Beim Betreten des Klinikums wird ein Fiebercheck durchgeführt. Die Besucher müssen sich elektronisch registrieren (Digitaler-Check-In) und beim Verlassen des Klinikums an der Einlasskontrolle wieder abmelden. Die Besucherdaten werden für eine mögliche Kontaktnachverfolgung digital archiviert und automatisch nach vier Wochen gelöscht.