Entlassmanagement

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt bundesweit für alle Krankenhäuser die Rahmenvereinbarung zum Entlassmanagement gemäß §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V.

Das Entlassmanagement ist ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement um die Entlassung oder Verlegung eines Patienten aus einer Gesundheitseinrichtung sicherzustellen. Beim Entlassmanagement handelt es sich um eine teamorientierte multiprofessionelle Aufgabe, da sowohl bei der Beurteilung als auch bei der Organisation der Versorgung für die Zeit nach einem stationären Aufenthalt Elemente aus Medizin, Pflege, Rehabilitation sowie Aspekte des Sozialwesens einzubeziehen sind.

Ziel ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der PatientInnen nach einer Krankenhausbehandlung weiter zu optimieren.

Die Umsetzung der Entlassplanung erfolgt durch Anwendung pflegewissenschaftlich fundierter Techniken und klar definierten Handlungsprinzipien unter Berücksichtigung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“. Die gesetzlichen Anforderungen werden in Kombination mit dem Handlungskonzept eines Case Management zielführend erbracht und koordiniert.

Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet die Zusammenarbeit von Ärzten / psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhaus-Apothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen.

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